Kanzleiphilosophie
Für unsere Tätigkeit halten wir unser juristisches Fachwissen immer
aktuell. Hierbei setzen wir zum einen auf ständige Fortbildung aller
Mitarbeiter bei entsprechender Fachqualifizierung und Spezialisierung im Rahmen
unserer Tätigkeitsschwerpunkte; in diesem Zusammenhang ist insbesondere auf
unsere Fachanwaltsqualifikationen im Familienrecht und im Erbrecht hinzuweisen.
Zum anderen setzen wir auf moderne Informationsmittel wie digitale
Entscheidungs- und Gesetzesammlungen, mit Hilfe derer wir uns immer auf dem
neuesten Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung halten.
Daneben wollen wir Ihnen im Rahmen unserer juristischen Tätigkeiten möglichst
individuelle und maßgeschneiderte Problemlösungen zur Verfügung stellen. Der
erste Schritt hierbei ist für uns immer die Problemanalyse und die Fixierung
von sinnvoll erreichbaren Zielen.
In diesem Sinne klären wir abseits der gerichtlichen Vorgehensweise zunächst
die Möglichkeit einer einvernehmlichen Lösung ab. Erfahrungsgemäß sind in
vielen Fällen Lösungen über Vereinbarungen zwischen Streitparteien
sachgerechter für alle Parteien und auf Dauer für die Beteiligten
befriedigender und tragfähiger. Die Ausarbeitung von Vereinbarungen gibt uns
insbesondere die Möglichkeit, unabhängig von den einzelnen gesetzlichen
Vorgaben individuell passende Lösungen zu erarbeiten und insoweit von Standardlösungen
abzuweichen. Insbesondere in den Bereichen Familienrecht und Erbrecht halten wir
diesen Lösungsansatz für sachgerecht. Vor einem streitigen Verfahren sollte
deshalb immer der Versuch einer gütlichen Einigung stehen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen auch für die Durchführung
von gerichtlichen Verfahren zur Verfügung. Hier richten wir uns nach Ihren
Interessen und führen nach Ihrem Wunsch die gerichtlichen Lösungen herbei.
Dabei wollen wir Ihnen während eines Verfahrens eine umfassende Betreuung
bieten. In diesem Sinne halten wir Sie über den Verfahrensablauf ständig
informiert. Aus unserer Sicht ist es wesentlich, dass Sie sich als Mandant im
Verfahren nicht ausgeliefert oder fremd bestimmt fühlen, sondern Sie den Entscheidungsprozess
über den Verfahrensfortgang persönlich mitgestalten und mitentscheiden. Die
hierfür notwendige Zeit zur Aufklärung und Erläuterung der jeweiligen
Sachverhalte nehmen wir uns gerne für Sie.