Kanzlei Lugmayr - buero

Kanzleiphilosophie

Für unsere Tätigkeit halten wir unser juristisches Fachwissen immer aktuell. Hierbei setzen wir zum einen auf ständige Fortbildung aller Mitarbeiter bei entsprechender Fachqualifizierung und Spezialisierung im Rahmen unserer Tätigkeitsschwerpunkte; in diesem Zusammenhang ist insbesondere auf unsere Fachanwaltsqualifikationen im Familienrecht und im Erbrecht hinzuweisen. Zum anderen setzen wir auf moderne Informationsmittel wie digitale Entscheidungs- und Gesetzesammlungen, mit Hilfe derer wir uns immer auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung halten.

Daneben wollen wir Ihnen im Rahmen unserer juristischen Tätigkeiten möglichst individuelle und maßgeschneiderte Problemlösungen zur Verfügung stellen. Der erste Schritt hierbei ist für uns immer die Problemanalyse und die Fixierung von sinnvoll erreichbaren Zielen.

In diesem Sinne klären wir abseits der gerichtlichen Vorgehensweise zunächst die Möglichkeit einer einvernehmlichen Lösung ab. Erfahrungsgemäß sind in vielen Fällen Lösungen über Vereinbarungen zwischen Streitparteien sachgerechter für alle Parteien und auf Dauer für die Beteiligten befriedigender und tragfähiger. Die Ausarbeitung von Vereinbarungen gibt uns insbesondere die Möglichkeit, unabhängig von den einzelnen gesetzlichen Vorgaben individuell passende Lösungen zu erarbeiten und insoweit von Standardlösungen abzuweichen. Insbesondere in den Bereichen Familienrecht und Erbrecht halten wir diesen Lösungsansatz für sachgerecht. Vor einem streitigen Verfahren sollte deshalb immer der Versuch einer gütlichen Einigung stehen.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen auch für die Durchführung von gerichtlichen Verfahren zur Verfügung. Hier richten wir uns nach Ihren Interessen und führen nach Ihrem Wunsch die gerichtlichen Lösungen herbei.

Dabei wollen wir Ihnen während eines Verfahrens eine umfassende Betreuung bieten. In diesem Sinne halten wir Sie über den Verfahrensablauf ständig informiert. Aus unserer Sicht ist es wesentlich, dass Sie sich als Mandant im Verfahren nicht ausgeliefert oder fremd bestimmt fühlen, sondern Sie den  Entscheidungsprozess über den Verfahrensfortgang persönlich mitgestalten und mitentscheiden. Die hierfür notwendige Zeit zur Aufklärung und Erläuterung der jeweiligen Sachverhalte nehmen wir uns gerne für Sie.