Familienrecht
Das Familienrecht ist eines unserer Spezialgebiete. Hier
begleiten wir Sie aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und juristischem
Know-How fachkundig insbesondere in den zentralen Bereichen
§ Scheidung; Trennung; Auflösung nichteheliche Lebensgemeinschaft
§
Unterhalt Kind, Ehegatte, unverheiratete Mütter und Väter
§
Sorgerecht und Umgangsrecht für Kinder
§
Zugewinngemeinschaft; Gütergemeinschaft oder -trennung;
„Ehegesellschaft“ bei Betriebsvermögen
§
Vaterschaftsfestellung; Vaterschaftsanfechtung
§
Adoptionsrecht.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf die Beratung,
die aussergerichtliche sowie gerichtliche Auseinandersetzung und die
Vertragsgestaltung wie z.B. von Eheverträgen oder Ehegesellschafterverträge
bei Unternehmern.
Erbrecht
Familien- und Erbrecht sind zwei
Rechtsgebiete, die sich sehr oft ergänzen. Deshalb haben wir uns auch auf das
Erbrecht spezialisiert. Mit unserer langjährige Erfahrung
unterstützen wir Sie u.a. bei
§
Fragen und Streitigkeiten rund ums Testament bzw. der gesetzlichen
Erbfolge
§
der Auflösung einer Erbengemeinschaft
§
der Durchsetzung oder Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen sowie
§
der Nachlaßverwaltung und Testamentsvollstreckung.
Bei der Gestaltung von Testamenten,
Erbverträgen oder Verfügungen zu Lebzeiten behalten wir
steuerrechtliche Aspekte im Blick und speziell bei Unternehmern auch die
Besonderheiten des Gesellschaftsrechts. Auch internationale Sachverhalte, die im
Rahmen erbrechtlicher Auseinandersetzungen immer häufiger anzutreffen sind,
bearbeiten wir soweit möglich selbständig ; andernfalls arbeiten wir mit ausländischen
Kollegen zusammen.
Arbeitsrecht
Um bei der anwaltlichen Tätigkeit im Bereich des Arbeitsrechts die beste Lösung für Sie als Mandanten - ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber - zu erreichen, ist nicht nur juristisches Fachwissen erforderlich, sondern auch ein praktisches Verständnis für Strukturen, Prozesse und Kulturen in Unternehmen. Hier können wir auf Insider-Erfahrungen zurückgreifen, aufgrund von langjähriger Personal- und Führungsarbeit in Großunternehmen oder Behörden. Wir vertreten und beraten Sie u.a. bei§
Fragen und Streitigkeiten rund um Kündigungen, Kündigungsschutzprozessen,
andere Arten der Auflösung von
Arbeitsverhältnissen wie z.B. Aufhebungsverträge mit Abfindungen,
§
der Gestaltung von Arbeitsverträgen,
§
arbeitsrechtlichen Sachverhalten während eines laufenden
Arbeitsverhältnissen wie z.B. Urlaubsanspruch, Teilzeit,
Elternzeit etc. sowie
§
betriebsverfassungsrechtlichen Fragen und Auseinandersetzungen.
Versicherungsrecht speziell Verkehrsrecht
Ob private Berufsunfähigkeits-, Lebens- Unfall-, Kranken- oder Sachversicherung (wie z.B. Haftpflicht-, Reise-, Elementar-, private Krankenversicherung u.a.): Mit unserem einschlägigen Know-How der Versicherungsbranche vertreten wir Sie kompetent in der Auseinandersetzung über Beiträge, Umfang des Versicherungsschutzes, Beendigung des Vertragsverhältnisse sowie Schadens- und Leistungserbringung.Im Rahmen verkehrsrechtlicher Mandate vertreten wir Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.
Allgemeines Zivilrecht speziell Mietrecht
Wir setzen Ihre zivilrechtlichen Ansprüche aus allen Bereichen für Sie durch und helfen bei Vertragsgestaltungen, insbesondere bei Kaufverträgen, Darlehensverträgen, Mietverträgen, Dienst- und Werkverträgen, Reiseverträgen, sowie dem Gesellschaftsrecht. Wir erarbeiten hierbei für Sie geeignete Vertragsgestaltungen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen aller Art.Speziell im Mietrecht vertreten wir Sie als Mieter oder Vermieter insbesondere bei Räumungsklagen, Mieterhöhungen, der Ausgestaltung von Mietverträgen und Fragen zu Ansprüchen während eines laufenden Mietverhältnisses wie z.B. Mietminderung, Mängelbeseitigung, vorzeitige Aufhebung des Mietverhältnisses u.a.