Kanzlei Lugmayr - buero

Familienrecht

Das Familienrecht ist eines unserer Spezialgebiete. Hier begleiten wir Sie aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und juristischem Know-How fachkundig insbesondere in den zentralen Bereichen

§         Scheidung; Trennung; Auflösung nichteheliche Lebensgemeinschaft 

§         Unterhalt Kind, Ehegatte, unverheiratete Mütter und Väter

§         Sorgerecht und Umgangsrecht für Kinder

§         Zugewinngemeinschaft; Gütergemeinschaft oder -trennung; „Ehegesellschaft“ bei Betriebsvermögen

§         Vaterschaftsfestellung; Vaterschaftsanfechtung

§         Adoptionsrecht.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf die Beratung,  die aussergerichtliche sowie gerichtliche Auseinandersetzung und die Vertragsgestaltung wie z.B. von Eheverträgen oder Ehegesellschafterverträge bei Unternehmern.

  

Erbrecht

Familien- und Erbrecht sind zwei Rechtsgebiete, die sich sehr oft ergänzen. Deshalb haben wir uns auch auf das Erbrecht spezialisiert. Mit unserer langjährige Erfahrung  unterstützen wir Sie u.a. bei

§         Fragen und Streitigkeiten rund ums Testament bzw. der gesetzlichen Erbfolge

§         der Auflösung einer Erbengemeinschaft

§         der Durchsetzung oder Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen sowie

§         der Nachlaßverwaltung und Testamentsvollstreckung.

Bei der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen oder Verfügungen zu Lebzeiten behalten wir  steuerrechtliche Aspekte im Blick und speziell bei Unternehmern auch die Besonderheiten des Gesellschaftsrechts. Auch internationale Sachverhalte, die im Rahmen erbrechtlicher Auseinandersetzungen immer häufiger anzutreffen sind, bearbeiten wir soweit möglich selbständig ; andernfalls arbeiten wir mit ausländischen Kollegen zusammen.

 

Arbeitsrecht

Um bei der anwaltlichen Tätigkeit im Bereich des Arbeitsrechts die beste Lösung für Sie als Mandanten -  ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber - zu erreichen, ist nicht nur juristisches Fachwissen erforderlich, sondern auch ein praktisches Verständnis für Strukturen, Prozesse und Kulturen in Unternehmen. Hier können wir auf Insider-Erfahrungen zurückgreifen, aufgrund von langjähriger Personal- und Führungsarbeit in Großunternehmen oder Behörden. Wir vertreten und beraten Sie u.a. bei   

§         Fragen und Streitigkeiten rund um Kündigungen, Kündigungsschutzprozessen, andere Arten der Auflösung von 
   Arbeitsverhältnissen wie z.B. Aufhebungsverträge mit Abfindungen, 

§         der Gestaltung von Arbeitsverträgen,

§         arbeitsrechtlichen Sachverhalten während eines laufenden Arbeitsverhältnissen wie z.B. Urlaubsanspruch, Teilzeit, 
   Elternzeit etc. sowie

§         betriebsverfassungsrechtlichen Fragen und Auseinandersetzungen.

 

Versicherungsrecht speziell Verkehrsrecht

Ob private Berufsunfähigkeits-, Lebens- Unfall-, Kranken- oder Sachversicherung (wie z.B. Haftpflicht-, Reise-, Elementar-, private Krankenversicherung u.a.): Mit unserem einschlägigen Know-How der Versicherungsbranche vertreten wir Sie kompetent in der Auseinandersetzung über Beiträge, Umfang des Versicherungsschutzes, Beendigung des Vertragsverhältnisse sowie Schadens- und Leistungserbringung.

Im Rahmen verkehrsrechtlicher Mandate vertreten wir Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.

 

Allgemeines Zivilrecht speziell Mietrecht

Wir setzen Ihre zivilrechtlichen Ansprüche aus allen Bereichen für Sie durch und helfen bei Vertragsgestaltungen, insbesondere bei Kaufverträgen, Darlehensverträgen, Mietverträgen, Dienst- und Werkverträgen, Reiseverträgen, sowie dem Gesellschaftsrecht. Wir erarbeiten hierbei für Sie geeignete Vertragsgestaltungen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen aller Art.

Speziell im Mietrecht vertreten wir Sie als Mieter oder Vermieter insbesondere bei Räumungsklagen, Mieterhöhungen, der Ausgestaltung von Mietverträgen und Fragen zu Ansprüchen während eines laufenden Mietverhältnisses wie z.B. Mietminderung, Mängelbeseitigung, vorzeitige Aufhebung des Mietverhältnisses u.a.

 

Sozialrecht

Hier beraten wir Sie insbesondere über die korrekte Höhe der Ihnen zustehenden und bewilligten Leistungen und unterstützen Sie in sozialgerichtlichen Verfahren. Ein Schwerpunktbereich ist hierbei insbesondere auch das Zusammenspiel zwischen Familien- und Sozialrecht im Rahmen von Unterhaltsansprüchen.