Gebühren
Unsere Kanzlei rechnet grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG) ab.
Danach berechnen wir Ihnen für eine Erstberatung
nach § 34 RVG maximal einen Betrag von €
190,00 zzgl. Mehrwertsteuer.
Insbesondere bei juristisch oder sachlich
schwierigen Fallgestaltungen, langdauernden Auseinandersetzungen oder sonstigen
Themen von großer individueller oder allgemeiner Bedeutung kann die Abrechnung
nach dem RVG dem Bedürfnis unseres Kanzleibetriebes nach Profitabilität oft
nicht gerecht werden. Hierbei suchen wir in Absprache mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung
zu treffen, die unsere beider Interesse in Einklang zu bringen vermag. Das kann
im Einzelfall ein Stundenhonorar sein, die Vereinbarung eines Gegenstandswertes,
ein Pauschalhonorar oder auch ausnahmsweise ein Erfolgshonorars.
Auslagen, Reisekosten oder sonstige Kosten berechnen
wir grundsätzlich ebenfalls nach dem RVG und nur ausnahmsweise mit individuell
zu vereinbarenden Kostensätzen..
Sollten Sie aufgrund finanzieller Engpässe nicht in
der Lage sein, die regulären RVG Gebühren aufzubringen, werden wir für Sie
auch im Beratungshilfeverfahren oder im Falle des gerichtlichen Verfahrens auch
im Rahmen der Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe tätig.