Kanzlei Lugmayr - buero

Gebühren

Unsere Kanzlei rechnet grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.

Danach berechnen wir Ihnen für eine Erstberatung nach § 34 RVG maximal einen Betrag von  € 190,00 zzgl. Mehrwertsteuer.

Insbesondere bei juristisch oder sachlich schwierigen Fallgestaltungen, langdauernden Auseinandersetzungen oder sonstigen Themen von großer individueller oder allgemeiner Bedeutung kann die Abrechnung nach dem RVG dem Bedürfnis unseres Kanzleibetriebes nach Profitabilität oft nicht gerecht werden. Hierbei suchen wir in Absprache mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung zu treffen, die unsere beider Interesse in Einklang zu bringen vermag. Das kann im Einzelfall ein Stundenhonorar sein, die Vereinbarung eines Gegenstandswertes, ein Pauschalhonorar oder auch ausnahmsweise ein Erfolgshonorars.

Auslagen, Reisekosten oder sonstige Kosten berechnen wir grundsätzlich ebenfalls nach dem RVG und nur ausnahmsweise mit individuell zu vereinbarenden Kostensätzen..

Sollten Sie aufgrund finanzieller Engpässe nicht in der Lage sein, die regulären RVG Gebühren aufzubringen, werden wir für Sie auch im Beratungshilfeverfahren oder im Falle des gerichtlichen Verfahrens auch im Rahmen der Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe tätig.